Kurzgefasst

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Plugins von creisi productions. Es sind dies die Plugins mit dem Kürzel «cp-» am Anfang des Plugin-Namens sowie «Tiacquisa». Für Plugins von anderen Herstellern können andere Nutzungsbedingungen gelten. Wenden Sie sich dafür direkt an den jeweiligen Hersteller.

Nutzungsbedingungen Editland-Plugins

Lizenzgeberin: creisi productions, Claudia Reiser, Geissmattstrasse 57, CH-6004 Luzern

  1. Präambel
    Die Plugins sind entwickelt worden für eine Integration in das Web Content Management System Editland. Werden die Plugins anderweitig verwendet, lehnt die Lizenzgeberin jede Haftung ab. Änderungen an den Plugins, soweit nicht explizit vorgesehen gemäss den Dokumentationen des jeweiligen Plugins, bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
    Sie können die Plugins auf Ihren Namen lizensieren und damit für jede Ihrer Domains benutzen. Die einzige Einschränkung ist: Die Domains müssen auf Ihren Namen angemeldet sein.
    Copyright-Warnung: Der Sourcecode der Plugins ist urheberrechtlich geschützt. Wir werden mit aller Härte gegen Firmen und Personen vorgehen, die diese Plugins ohne Erlaubnis selbst vertreiben bzw. einsetzen.
  2. Rechte am Lizenzprodukt
    Die Lizenzgeberin bleibt Inhaberin aller Rechte an den Plugins, auch wenn der Lizenznehmer das Produkt verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.
  3. Vollübertragung der Lizenz an Dritte
    Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenz vollständig an einen Dritten zu übertragen. Voraussetzungen hierfür sind die vollständige Bezahlung der Lizenzgebühr, sowie die vorherige Anzeige des Namens und der vollständigen Adresse des Dritten bei der Lizenzgeberin, und zwar unter Angabe der Adresse des Firmensitzes und der E-Mail-Adresse des Dritten sowie die Zustimmung des Dritten zur Übernahme und zu diesen Nutzungsbedingungen, die vom Dritten gegenüber der Lizenzgeberin erklärt werden muss.
    Nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung ändert die Lizenzgeberin ihre Kontrolldatenbank und tauscht dort den Namen und die übrigen Daten des bisherigen Lizenznehmers gegen diejenigen des benannten Dritten aus.
    Von da an besteht das eingeräumte Nutzungsrecht nicht bei dem bisherigen Lizenznehmer, sondern dem von diesem benannten Dritten zu, welcher hierdurch Lizenznehmer wird.
  4. Vermietung, Verleih
    Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Lizenzprodukt insgesamt oder teilweise davon in Kopien zu vermieten oder zu verleihen.
  5. Schutzrechte Dritter
    Die Lizenzgeberin steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschliessen.
  6. Gewährleistungsumfang
    Die Lizenzgeberin steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach den Nutzungsbedingungen vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Bei Mängeln des Lizenzprodukts ist die Lizenzgeberin nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  7. Dauer der Gewährleistungsverpflichtung
    Die Gewährleistungsfrist der Lizenzgeberin beträgt 12 Monate nach Übergabe des Lizenzprodukts.
  8. Haftung
    Die Haftung der Lizenzgeberin im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Lizenzgeberin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die Lizenzgeberin fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
  9. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Luzern.
  10. Schriftform
    Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sowie alle künftigen Ergänzungen und alle Rechtshandlungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Beide Parteien bestätigen, dass ausserhalb dieser Nutzungsbedingungen keine weiteren mündlichen oder stillschweigenden Abnahmen bestehen.
  11. Auslegung der Nutzungsbedingungen
    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt. Scheitert eine Einigung hierüber, kann jede Partei das Gericht um Ersetzung der weggefallenen Bestimmung ersuchen.